Förderung

KfW 458: Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe.

Beim Heizungstausch sind je nach Voraussetzungen 30–80 % Zuschuss möglich. Rechnen Sie hier unverbindlich nach.

Startwert: typisches COPPEN-Wärmepumpenpaket.

€

KfW 458 · unverbindliche Zuschussschätzung

Stand 12.10.2026 · KfW-Merkblatt 458 vom 09/2026

Basis: 11.600 € förderfähige Kosten (gedeckelt auf 28.000 € je Wohneinheit).

Wird die Wohneinheit selbst genutzt?

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus setzen die Selbstnutzung der Wohneinheit voraus. Ohne bestätigte Selbstnutzung rechnen wir ausschließlich mit der Grundförderung.

Einkommensbonus · bis 40 %Wird aus dem zu versteuernden Haushaltseinkommen berechnet: bis 30.000 € → 40 % · bis 40.000 € → 30 % · bis 50.000 € → 10 %.

Bitte zuerst die Selbstnutzung beantworten. Bis dahin rechnen wir bewusst nur mit der Grundförderung.

Fördersatz
30 %
Geschätzter Zuschuss
3.480 €
Rechnerischer Eigenanteil
8.120 €

Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr und ohne Förderzusage. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt sein. Wird ein Fachunternehmen beauftragt, ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage üblich; ein Vertrag ohne solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten. COPPEN leistet keine Förderberatung und übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit. Offizielle KfW-458-Quelle

Eigenleistung: Nach der aktuellen BMWE-FAQ zur BEG sind bei selbst ausgeführten Arbeiten grundsätzlich nur die unmittelbar mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung nicht möglich, kann darauf verzichtet werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten; die fachliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung und die übrigen Nachweise bleiben erforderlich. BMWE-FAQ zur Eigenleistung

Ablauf

Richtige Reihenfolge

  1. Wärmepumpe im Konfigurator auslegen.

  2. Mit Fachunternehmen: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage schließen.

  3. KfW-Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten vor Ort.

  4. Nach der Zusage: Lieferung, Montage, Fachanschluss und Inbetriebnahme.

  5. Rechnungen und fachliche Bestätigungen bei der KfW einreichen.

FAQ

Häufige Fragen zur KfW 458

Wie hoch ist die KfW-458-Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30 %, mit Boni sind bis zu 80 % möglich. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus maximal 28.000 EUR Kosten.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Ein Vertrag mit einem Fachunternehmen ohne Förderbedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Wird eine Wärmepumpe bei Eigenleistung gefördert?
Ja, dann sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig. Fachanschlüsse, Prüfungen und Inbetriebnahme übernehmen Fachleute; deren Bestätigung gehört zum Nachweis.
Berät COPPEN zur Förderung?
Nein. Verbindliche Auskunft geben die KfW und Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Experte.

In wenigen Schritten zur passenden Wärmepumpe.