KfW 458: Zuschuss für deine neue Wärmepumpe.
Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe sind je nach persönlichen Voraussetzungen 30–80 % Zuschuss möglich. Hier siehst du unverbindlich, was das für deine Kosten bedeuten kann.
Startwert ist ein typisches COPPEN-Wärmepumpenpaket. Passe den Betrag an dein Vorhaben an.
KfW 458 · unverbindliche Zuschussschätzung
Stand 01.08.2026 · geltende Regeln seit 21.07.2026
Basis: 9.440 € förderfähige Kosten (gedeckelt auf 28.000 € je Wohneinheit).
Bitte zuerst die Selbstnutzung beantworten. Bis dahin rechnen wir bewusst nur mit der Grundförderung.
- Fördersatz
- 30 %
- Geschätzter Zuschuss
- 2.832 €
- Rechnerischer Eigenanteil
- 6.608 €
Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr und ohne Förderzusage. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt sein. Wird ein Fachunternehmen beauftragt, ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage üblich; ein Vertrag ohne solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten. COPPEN leistet keine Förderberatung und übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit. Offizielle KfW-458-Quelle
Eigenleistung: Nach der aktuellen BMWE-FAQ zur BEG sind bei selbst ausgeführten Arbeiten grundsätzlich nur die unmittelbar mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung nicht möglich, kann darauf verzichtet werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten; die fachliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung und die übrigen Nachweise bleiben erforderlich. BMWE-FAQ zur Eigenleistung
Richtige Reihenfolge
- 1.Anlage im Konfigurator auslegen und den festen Paketpreis sehen.
- 2.Zuschuss hier unverbindlich abschätzen und persönliche Voraussetzungen prüfen.
- 3.Wird ein Fachunternehmen beauftragt: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage abschließen. Bei Eigenleistung kann darauf verzichtet werden, wenn ein solcher Vertrag nicht möglich ist.
- 4.KfW-Antrag stellen — vor Beginn der Arbeiten vor Ort.
- 5.Nach Zusage: Lieferung, Eigenleistung nach Freigabe, Fachanschluss und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachleute, Remote-Parametrierung durch COPPEN.
- 6.Rechnungen auf die antragstellende Person ausstellen lassen und die erforderlichen fachlichen Bestätigungen einreichen.
Was gilt als förderfähig
Für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus sind maximal 28.000,00 € an Investitionskosten förderfähig. Höhere Kosten erhöhen den Zuschuss nicht. Der maximale Fördersatz liegt bei 80 %.
Offizielle KfW-458-Seite öffnenEigenleistung: Nach der aktuellen BMWE-FAQ zur BEG sind bei selbst ausgeführten Arbeiten grundsätzlich nur die unmittelbar mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung nicht möglich, kann darauf verzichtet werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten; die fachliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung und die übrigen Nachweise bleiben erforderlich. BMWE-FAQ zur Eigenleistung öffnen
Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr und ohne Förderzusage. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt sein. Wird ein Fachunternehmen beauftragt, ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage üblich; ein Vertrag ohne solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten. COPPEN leistet keine Förderberatung und übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit.
Häufige Fragen zur KfW 458
- Wie hoch ist die KfW-458-Förderung für eine Wärmepumpe?
- Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind insgesamt bis zu 80 % möglich. Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit im Einfamilienhaus maximal 28.000 EUR Kosten.
- Wann muss ich den Antrag stellen?
- Vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Wird ein Fachunternehmen beauftragt, ist üblicherweise ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage Grundlage; ein Vertrag ohne solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten. Ist ein solcher Vertrag bei Eigenleistung nicht möglich, kann nach der aktuellen BMWE-FAQ darauf verzichtet werden.
- Wird eine Wärmepumpe bei Eigenleistung gefördert?
- Eigenleistung: Nach der aktuellen BMWE-FAQ zur BEG sind bei selbst ausgeführten Arbeiten grundsätzlich nur die unmittelbar mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung nicht möglich, kann darauf verzichtet werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten; die fachliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung und die übrigen Nachweise bleiben erforderlich. Elektrische Fachanschlüsse, vorgeschriebene Prüfungen und die finale Inbetriebnahme erfolgen durch qualifizierte Fachleute; die entsprechende fachliche Bestätigung ist Teil des Nachweises. Details klärst du mit deinem Fachbetrieb und der KfW.
- Berät COPPEN zur Förderung?
- Nein. COPPEN stellt nur eine unverbindliche Orientierung bereit und übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit. Verbindliche Auskunft geben die KfW und deine Energieeffizienz-Expertin bzw. dein Experte.
