Startwert: typisches COPPEN-Wärmepumpenpaket.
KfW 458 · unverbindliche Zuschussschätzung
Stand 12.10.2026 · KfW-Merkblatt 458 vom 09/2026
Basis: 11.600 € förderfähige Kosten (gedeckelt auf 28.000 € je Wohneinheit).
Bitte zuerst die Selbstnutzung beantworten. Bis dahin rechnen wir bewusst nur mit der Grundförderung.
- Fördersatz
- 30 %
- Geschätzter Zuschuss
- 3.480 €
- Rechnerischer Eigenanteil
- 8.120 €
Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr und ohne Förderzusage. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt sein. Wird ein Fachunternehmen beauftragt, ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage üblich; ein Vertrag ohne solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten. COPPEN leistet keine Förderberatung und übernimmt keine Haftung für die Förderfähigkeit. Offizielle KfW-458-Quelle
Eigenleistung: Nach der aktuellen BMWE-FAQ zur BEG sind bei selbst ausgeführten Arbeiten grundsätzlich nur die unmittelbar mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung nicht möglich, kann darauf verzichtet werden. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten; die fachliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung und die übrigen Nachweise bleiben erforderlich. BMWE-FAQ zur Eigenleistung
Ablauf
Richtige Reihenfolge
Wärmepumpe im Konfigurator auslegen.
Mit Fachunternehmen: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage schließen.
KfW-Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten vor Ort.
Nach der Zusage: Lieferung, Montage, Fachanschluss und Inbetriebnahme.
Rechnungen und fachliche Bestätigungen bei der KfW einreichen.
FAQ
Häufige Fragen zur KfW 458
- Wie hoch ist die KfW-458-Förderung für eine Wärmepumpe?
- Die Grundförderung beträgt 30 %, mit Boni sind bis zu 80 % möglich. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus maximal 28.000 EUR Kosten.
- Wann muss ich den Antrag stellen?
- Vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Ein Vertrag mit einem Fachunternehmen ohne Förderbedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.
- Wird eine Wärmepumpe bei Eigenleistung gefördert?
- Ja, dann sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig. Fachanschlüsse, Prüfungen und Inbetriebnahme übernehmen Fachleute; deren Bestätigung gehört zum Nachweis.
- Berät COPPEN zur Förderung?
- Nein. Verbindliche Auskunft geben die KfW und Ihre Energieeffizienz-Expertin bzw. Ihr Experte.